In Österreich ist das neue Waffengesetz am Donnerstag laut Parlamentskorrespondenz im Innenausschuss mehrheitlich angenommen worden. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese beinhaltet sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen. In Kraft treten soll es Anfang 2019.

Security-Mitarbeiter in der Neonazi-Szene

Zukünftig sollen Security-Mitarbeiter, die einen Waffenschein beantragen, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sicherheitsüberprüft werden. 

Anlass war der Fall des rechtsextremen Security-Mitarbeiters, der beim BVT-U-Ausschuss und im Landesgericht Wien Dienst versah. Er besaß einen Waffenschein. Peter Pilz, Abgeordneter zum Nationalrat, verlangte vom Innenminister Kickl Auskunft, wie viele weitere Neonazis legal Waffen tragen.

Der Vorfall veranlasste Pilz zur weiteren Nachfrage. Er will von Innenminister Kickl wissen, wieviele Rechtsextreme es in Österreich gibt, deren Namen und Daten im BVT gespeichert sind, die im Besitz von Waffenrechten und Waffenbesitzkarten sind und über welche Waffen sie legal verfügen? 

Waffenverbot für Asylbewerber 

Die Gesetzesnovelle sieht zudem das generelle Waffenverbot für Drittstaatsangehörige ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht vor. Drittstaatsangehörigen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ist es derzeit verboten, Schusswaffen zu führen – künftig soll dieses Verbot auf alle Waffen nach dem Waffenrecht zutreffen. Darunter sollen dann auch beispielsweise bestimmte Messer fallen.

Erleichterungen für Polizisten, Angehörige der Justizwache und der Militärpolizei sowie für Jäger und Sportschützen

Die Ausweitung der Erleichterungen zum Erwerb eines Waffenpasses von Polizisten und Polizistinnen auf Angehörige der Justizwache und der Militärpolizei zum Führen von Schusswaffen in deren Freizeit sei ein wichtiges Signal, weil es sich um Angehörige von Berufsgruppen handle, die besonders gefährdet seien, sagt ÖVP-Abgeordneter Karl Mahrer. Mahrer verweist auf die Zahl der mit Stichwaffen verübten Delikte in Österreich von 2013 bis 2017, die um 75 Prozent gestiegen sei. Die nun von einem generellen Waffenverbot umfasste Personengruppe weise einen auffallend hohen Anteil bei den ausgeforschten Tatverdächtigen in diesem Deliktsbereich auf.

Sportschützen können die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) dann nun leichter als bisher erhöhen, zumindest schrittweise; innerhalb von 20 Jahren können bis zu zehn Stück zusammenkommen.

Verbot für Magazine mit großer Kapazität

Magazine mit großer Kapazität - maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen - werden aufgrund der EU-Richtlinie verboten. Der Altbestand muss binnen zwei Jahren gemeldet werden, der Besitz ist aber für alle gesichert.

Auswirkungen für deutsche Berufswaffenträger mit einer österreichischen Genehmigung nach §§ 39, 40 ÖWaffG

Welche Auswirkungen das neue österreichische Waffengesetz für deutsche Berufswaffenträger hat, bleibt abzuwarten. Es wird jedoch empfohlen, Anträge auf Genehmigungen frühzeitig zu stellen, damit eine Erteilung auch rechtzeitig erfolgen kann.

 

Quelle: heute.at, Parlamentskorrespondenz Nr. 1407 vom 29.11.2018, heute.at, neon.at