Es stehen insgesamt vier unterschiedliche Mitgliedsarten zu Auswahl, die erworben werden können. Dabei sind diese an bestimmte Aufnahmebedingungen gebunden:

Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft steht Selbständigen und Unternehmen im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) offen, die eine gültige waffenrechtliche Genehmigung (§ 28 WaffG, Waffenschein) besitzen. Aber auch Personenschützer von gefährdeten Personen, deren waffenrechtliche Erlaubnis nach § 19 WaffG erteilt wurden, können eine ordentliche Mitgliedschaft erwerben.

Kooperative Mitgliedschaft

Die kooperative Mitgliedschaft steht Mitarbeitern von Sicherheitsunternehmen offen, die über eine gültige Waffentrageberechtigung verfügen.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Außerordentliche Mitglieder können im Zusammenhang mit der Sicherheitswirtschaft und der Berufsgruppe stehende Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen sein.

Fördernde Mitgliedschaft

Fördermitglied können volljährige, natürliche Personen werden, deren Wunsch es ist, die Ziele der Vereinigung zu fördern und zu unterstützen.