Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der BVWSW. Sie wird einmal jährlich einberufen.
Eine Einberufung ist auch möglich, wenn es das Interesse der Vereinigung erfordert.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Satzung der BVWSW.

Die nächste Mitgliederversammlung wird rechtzeitig bekanntgegeben.