Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft steht entweder Selbständigen und Unternehmen im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) offen, die eine gültige waffenrechtliche Genehmigung (§ 28 WaffG, Waffenschein) besitzen, oder aber auch Personenschützern für Familien mit einer waffenrechtlichen Genehmigung nach § 19 WaffG.

Der jeweilige Mitgliedsbeitrag versteht sich als Jahresbeitrag.

Für Einzelunternehmer und Gewerbetreibende

Aufnahmegebühr (einmalig)125,- €

Mitgliedsbeitrag - ohne Angestellte -275,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 10 Angestellte -420,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 50 Angestellte -660,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 100 Angestellte -900,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 500 Angestellte -1.500,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 1.000 Angestellte -2.340,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - ab 1.001 Angestellte -3.540,- € / Jahr

Für Körperschaften

Aufnahmegebühr (einmalig)250,- €

Mitgliedsbeitrag - ohne Angestellte -325,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 25 Angestellte -450,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 50 Angestellte -850,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 100 Angestellte -1.250,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 500 Angestellte -1.850,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - bis 1.000 Angestellte -2.950,- € / Jahr

Mitgliedsbeitrag - ab 1.001 Angestellte -5.550,- € / Jahr

Die Bundesvereinigung der Waffenträger in der Sicherheitswirtschaft (BVWSW) wird von den zuständigen Finanzbehörden gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG als Berufsverband anerkannt. Demzufolge können Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden.