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Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft steht entweder
a) Selbständigen und Unternehmen im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) offen, die eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis (§ 28 WaffG, Waffenschein) besitzen, oder
b) Personenschützern in Familien, deren waffenrechtliche Erlaubnis nach § 19 WaffG erteilt wurde.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft beginnt bei 275 €. Die Staffelung der Mitgliedsbeiträge sowie die Höhe der Aufnahmegebühr finden Sie auf der Seite Mitgliedsbeiträge.
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Kooperative Mitgliedschaft
Die kooperative Mitgliedschaft steht Mitarbeitern von Sicherheitsunternehmen offen, die über eine gültige Waffentrageberechtigung verfügen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine kooperative Mitgliedschaft beträgt 125 €, die Aufnahmegebühr 25 €.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitglieder können im Zusammenhang mit der Sicherheitswirtschaft und der Berufsgruppe stehende Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen sein.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird individuell vereinbart.
Fördernde Mitgliedschaft
Fördermitglied können volljährige, natürliche Personen werden, deren Wunsch es ist, die Ziele der Vereinigung zu fördern und zu unterstützen.
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