Die Bundesvereinigung der Waffenträger in der Sicherheitswirtschaft ist die berufsständische Vereinigung für Berufswaffenträger in der zivilen Sicherheit in Deutschland. 

Die Vereinigung bietet ihren Mitgliedern Plattformen, um Meinungen, Erfahrungen und Wissen auszutauschen und um sich zu vernetzen.

Sie vertritt als Berufsverband die Interessen der Berufsgruppe nach außen, gegenüber dem Gesetzgeber, der Regierung, Behörden und Verbänden.

Sie fördert die bessere Wahrnehmung der Berufsgruppe in Politik und Öffentlichkeit und setzt sich für die Förderung und den Schutz gemeinsamer Ziele und die Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen ein.

Sie informiert über aktuelle Entwicklungen und Themen, die den Berufsstand und die Berufsgruppe betreffen, und bezieht in aktuellen Debatten öffentlich Stellung.

Sie ist Ansprechpartner in allen rechtlichen, inhaltlichen und anderen berufsspezifischen Fragen.

Sie unterstützt Gerichte, Ministerien und Behörden mit ihrem Praxis- und Fachwissen. Dazu gehören Gutachten ebenso wie fachliche Stellungnahmen. Dieses geschieht auch in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Institutionen, öffentlichen Stellen und anerkannten Experten. 

Motivation

Gibt es eine Interessenvertretung für Berufswaffenträger? Die Antworten auf diese Frage begründeten die Idee zur Gründung der Bundesvereinigung der Waffenträger in der Sicherheitswirtschaft. Denn bis zum 3. Oktober 2017 lauteten die ernüchternden Antworten: Es gibt weder eine gemeinsame Interessensvertretung noch ein übergreifendes Netzwerk.

Von insgesamt nahezu 250.000 Beschäftigten in der gesamten Sicherheitswirtschaft in Deutschland stellt die Gruppe der Waffenträger eine klare Minderheit dar. Insbesondere kleine und mittlere Sicherheitsunternehmen, wie auch selbständige Sicherheitsdienstleister mit einer waffenrechtlichen Genehmigung, waren bislang – im Hinblick auf waffenrechtliche Thematiken – weitestgehend auf sich allein gestellt. Und die Fakten liegen auf der Hand: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Berufswaffenträger verschlechtern sich seit Jahren zunehmend.

Ein entscheidender Vorteil der neunen Vereinigung liegt darin, dass ausschließlich Selbständige im Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO) oder Sicherheitsunternehmen, die eine bestehende waffenrechtliche Genehmigung (Waffenschein) besitzen, ordentliches Mitglied in der BVWSW werden können. Angestellten im Bewachungsgewerbe, die eine Waffentrageerlaubnis besitzen, steht die kooperative Mitgliedschaft offen. Die Gründungsmitglieder wie auch alle Vorstandsmitglieder der BVWSW kommen von der Basis und sind mit den Problemen und Bedürfnissen der Berufsgruppe bestens vertraut. Damit bietet die BVWSW optimale Voraussetzungen um sich für ihre Mitglieder einzusetzen und die Interessen der Berufsgruppe nach außen zu vertreten und zu fördern.  

Die Gründung ist bei Berufswaffenträgern wie auch bei Waffenbehörden in ganz Deutschland auf positive Resonanz gestoßen. Die BVWSW schließt damit eine wesentliche Lücke bei den Interessenvertretungen innerhalb der Sicherheitswirtschaft in Deutschland. Sie sieht sich als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zu bestehenden Verbänden. Sie ermöglicht es, Probleme der Berufsgruppe zu lokalisieren und Lösungsansätze zu entwickeln.

Die BVWSW nimmt weder eine unternehmerische Funktion wahr noch stellt sie einen überwiegend wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar. Sie verfolgt keinerlei kommerziellen Interessen und ist nicht profitorientiert. Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ in der BVWSW.