In der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg fand die 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 28. bis 30. November 2018 statt. Insgesamt drei Tage hatten sich die Ressortchefs unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht mit über 70 Tagesordnungspunkten beschäftigt.

Keine Waffen in Hände von Extremisten

Ein relevanter Tagesordnungspunkt war der Frage gewidmet, wie verhindert werden kann, dass Extremisten legal Waffen besitzen können.

Sorge um die Entwicklung von Rechtsextremismus und Reichsbürgern

Bereits im Jahr 2016 beschäftigte sich die IMK mit diesem Thema. Die Minister forderten damals, einen Weg zu finden, dass Extremisten nicht in den Besitz von Waffen kommen. „Es muss eine Lösung geben, die sicherstellt, dass die Waffenbehörden berechenbar Kenntnis über extremistische Bezüge von anderer Stelle erhalten“, sagte der damalige Bundesinnenminister de Maizière.

Thüringens Innenminister Georg Maier erklärte gleich nach seiner Anreise in Magdeburg. „Das Thema Rechtsextremismus müsse auf der Konferenz dringend besprochen werden.“ Er habe als Innenminister vor allem das Problem mit dem Rechtextremismus, der immer stärker und größer werde. Das sei eine große Sorge, die ihn umtreibe.

„Gerade mit Blick auf die laufende Debatte über Reichsbürger ist das ein wichtiger Punkt“, so Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote.

Überprüfung waffenrechtlicher Erlaubnisse durch den Verfassungsschutz 

Die IMK hat auf ihrer Sitzung in Magdeburg beschlossen, dass der Bundesinnenminister darum gebeten wird, sich für die Änderung des Waffengesetzes in dieser Hinsicht einzusetzen. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius sagte dazu: „Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, eine Einigung bei der Änderung des Waffengesetzes zu erzielen. Wir müssen als Gesetzgeber alles dafür tun, damit Waffen nicht in die Hände von Extremisten gelangen!

„Außerdem ist es notwendig, dass der Verfassungsschutz die Waffenbehörden im Nachhinein informiert, wenn relevante neue Erkenntnisse über diese Personen vorliegen. Für diese Nachberichtspflicht haben wir als Land Niedersachsen in diesem Jahr bereits eine Bundesratsinitiative eingebracht“, so Pistorius. „Damit wird nicht nur eine bestehende Regelungslücke im Waffenrecht, sondern vor allem eine relevante Sicherheitslücke geschlossen“.

Einführung einer waffenrechtlichen Regelabfrage beim Verfassungsschutz

Vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Extremisten haben die Innenminister der Länder im Rahmen ihrer Beratungen darüber hinaus den Bundesinnenminister aufgefordert, die laufende Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Einführung einer waffenrechtlichen Regelabfrage beim Verfassungsschutz zu fördern und eine zügige Verabschiedung zu unterstützen.

Die BVWSW begrüßt die Initiative der IMK

Die Bundesvereinigung der Waffenträger in der Sicherheitswirtschaft (BVWSW) e.V. begrüßt den Vorstoß der Innenministerkonferenz. Waffen haben in Händen von Extremisten, gleich welcher Gruppierung diese auch angehören, nichts verloren. Daher erachtet die BVWSW die Einführung einer waffenrechtlichen Regelabfrage beim Verfassungsschutz für angebracht und für ein effizientes Mittel zur Verhinderung, dass Angehörige extremistischer Gruppierungen in den legalen Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen gelangen.

Abfrage beim Verfassungsschutz von Sicherheitspersonal bereits heute möglich

Für die in der Sicherheitswirtschaft (Bewachungsbranche) tätigen Personen ist eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz schon seit einiger Zeit möglich. Über das neue, von der Bundesregierung geplante und sich im Aufbau befindliche zentrale Bewachungsregister (BWR) soll eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden für Sicherheitspersonal und Sicherheitsunternehmer vereinfacht werden. Die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben ist ab 2019 in jedem Fall verpflichtend.

Zukünftig sind Zuverlässigkeitsprüfungen von allen tätigen Personen in der Sicherheitswirtschaft mit Bewachungsaufgaben, gleich ob Unternehmer oder Angestellte, durch die jeweils zuständige Ordnungs- und Gewerbebehörde alle drei Jahre zu wiederholen.

Zudem darf Sicherheitspersonal erst nach erfolgter positiver Überprüfung durch die zuständige Gewerbebehörde als solches tätig werden. Die Sicherheitsunternehmen sind zur Meldung ihres Sicherheitspersonals verpflichtet; dies vor Aufnahme der Tätigkeit.

 

Quelle: Deutschlandfunk.de, Mitteldeutscher Rundfunk, weka.de, BMWI, mdr.de, presse.sachsen-anhalt.de, hallo-holstein.de, mi.niedersachsen.de