Die AfD-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Vorstoß zur "Erfassung von Straftaten unter Zuhilfenahme des Tatmittels Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik" gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte das Gremium einen entsprechenden Antrag (19/2731) am Mittwochvormittag (28.11.2018) ab.

In den letzten Monaten habe nach Ansicht der AfD die Wahrnehmung von Messerangriffen auf Personen in der Öffentlichkeit zugenommen. Die GdP in NRW spreche sogar von einem „neuen gefährlichen Trend“ der Verbreitung von Messern unter Jugendlichen, berichtet die Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ).

In der Vorlage wird die Bundesregierung aufgefordert, die Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik "dahingehend zu erweitern, dass die Verwendung des Tatmittels Messer analog zum Gebrauch von Schusswaffen erfasst wird". Eine flächendeckende Erfassung von Straftaten, die unter Zuhilfenahme eines Messers durchgeführt werden, sei "angesichts neuer Herausforderungen, vor denen der deutsche Staat steht, dringend geboten". Nur ein umfassender Überblick über die aktuelle Kriminalitätssituation ermögliche es, präventive Maßnahmen wirkungsvoll zu implementieren.

In der Ausschusssitzung hob die AfD-Fraktion hervor, dass seit 2014 eine Zunahme von Messerdelikten zu verzeichnen sei. Es gebe aber keine bundeseinheitliche Erfassung solcher Straftaten.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass die Innenministerkonferenz (IMK) bereits über das Thema debattiere und die Problematik längst erfasst sei. Einen Antrag im Bundestag brauche es dazu nicht.

Die SPD-Fraktion betonte, dass die Innenminister als zuständige Fachleute in dieser Frage bereits auf einem guten Weg seien. Hier müsse sich der Bundestag nicht einmischen.

Die FDP-Fraktion bewertete die statistische Erfassung als grundsätzlich sinnvoll, sah aber angesichts der Befassung der IMK mit dem Thema keinen Bedarf für den AfD-Antrag.

Die Fraktion Die Linke hielt der AfD vor, dass es ihr mit dem Antrag um eine Grundlage für das "Schreckgespenst der Messermigration" gehe.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, der Antrag suggeriere fälschlicherweise, dass der Bundestag einfach über die Polizeiliche Kriminalstatistik entscheiden könne.

Ein Vertreter des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat befürwortete eine Aufnahme der Tatmittel Messer und Stichwaffen in die Statistik, unterstrich aber gleichfalls, dass der Bund dies nicht alleine vornehmen könne.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, sagte der "Welt am Sonntag" in Zusammenhang mit Messer als Tatmittel, es sei "höchste Zeit, diesem Deliktphänomen auf den Grund zu gehen". Dazu gehöre auch, mit Messern begangene Straftaten bundesweit zu erfassen und Täterkategorien zu bilden. Zudem sollten härtere Strafen geprüft werden.

BDK-Chef Schulz meint hingegen in Bezug auf die Forderung von härteren Strafen: Das Waffenrecht sei hinsichtlich Stichwerkzeugen schon recht scharf. Messer seien in der Schule nach den Hausordnungen bereits verboten. "Und wird ein Messer eingesetzt, ist es ein Tatmittel für mindestens eine gefährliche Körperverletzung. Es ist also bereits strafbar." Er hält härtere Gesetze für überflüssig, denn tödliche Messer seien in jedem Haushalt vorhanden.

Einige Bundesländer erfassen auf Landesebene bereits die Verwendung des Tatmittels Messer analog zum Gebrauch von Schusswaffen in ihrer Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), darunter beispielsweise Thüringen. Auch Nordrhein-Westfalen plant bereits die genaue Erfassung. Eine Sensibilisierung für das Thema ist in jedem Fall bereits vorhanden. Bis jedoch auf Bundesebene verlässliche Zahlen irgendwann vorliegen, muss das Thema zuvor erst auf Landesebene weiter thematisiert und letztendlich auch umgesetzt werden.

Quellen: Deutscher Bundestag, KriPoZ, tagesschau.de