Impulse & Aspekte

Das Bundeskabinett hat am 13. April 2021 den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf will das BMI sicherstellen, dass Antragsteller und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse noch gründlicher auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden.

Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird bereits jetzt unter anderem festgestellt, ob eine Person vorbestraft oder durch extremistische Aktivitäten aufgefallen ist. Der Entwurf sieht nun zusätzlich vor, dass Waffenbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung die örtliche Polizeidienststelle (an den Wohnsitzen der letzten fünf Jahre des Antragstellers), das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt in die Abfragen mit einbeziehen müssen. Zudem sind künftig auch Stellungnahmen der Gesundheitsbehörden im Hinblick auf die körperliche und psychische Eignung der Waffenbesitzer vorgesehen.

Durch die Einführung der Regelanfrage bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden in der letzten Gesetzesnovelle verlängerte sich die Bearbeitungszeit für die Zuverlässigkeitsüberprüfung allein dadurch bei Neuanträgen oder Verlängerungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen von zwei bis vier Wochen auf bis zu drei Monate.

Die BVWSW warnt, dass unser Waffenrecht durch das Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen zu einem praxisuntauglichen Bürokratiemonster mutieren könnte.

Immer mehr bürokratische Prozesse – wie die jetzt im Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen vorgesehenen Abfragen – binden lediglich die Kapazitäten der in den Abfrageprozess mit eingebundenen Behörden und schaffen damit keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn.

Die größte Gefahr geht nicht von legalen Waffen aus. Die größte Gefahr liegt schon immer im illegalen Waffenbesitz, im Dunkelfeld. Diesem sollte mit einer ständig weiteren Verschärfung des Waffenrechts kein zusätzlicher Nährboden bereitet werden.

Der Gedankenansatz, der dieser Gesetzesnovelle zugrunde liegt, mag in vielen Punkten nicht falsch sein. Die derzeitige Fassung stellt aber keinen praktikablen und funktionsfähigen Lösungsansatz bereit.

Aus diesen Gründen bittet die BVWSW in einem offenen Brief an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages und Abgeordnete der Bundestagsfraktionen, das Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen in der vorliegenden Fassung abzulehnen.

Offener Brief der BVWSW an die Mitglieder des Deutschen Bundestages vom 21.05.2021

 

In Österreich ist das neue Waffengesetz am Donnerstag laut Parlamentskorrespondenz im Innenausschuss mehrheitlich angenommen worden. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese beinhaltet sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen. In Kraft treten soll es Anfang 2019.

In der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg fand die 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 28. bis 30. November 2018 statt. Insgesamt drei Tage hatten sich die Ressortchefs unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht mit über 70 Tagesordnungspunkten beschäftigt.

Die AfD-Fraktion ist im Innenausschuss mit einem Vorstoß zur "Erfassung von Straftaten unter Zuhilfenahme des Tatmittels Messer in der Polizeilichen Kriminalstatistik" gescheitert. Mit den Stimmen aller anderen Fraktionen lehnte das Gremium einen entsprechenden Antrag (19/2731) am Mittwochvormittag (28.11.2018) ab.